Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Anuschka Schweizer (nachfolgend „Auftragnehmer“) und ihren Auftraggebern im Bereich Wissenssicherung, Beratung und Begleitung. Leistungen werden ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB erbracht.

§2 Vertragsgegenstand

Gegenstand des Vertrags sind Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Wissenssicherung, insbesondere Analyse-, Strukturierungs- und Begleitformate (z. B. Wissens- und Risikoanalysen, Roadmaps, Transferplanung).

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot.

§3 Vertragsschluss

Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots durch den Auftraggeber zustande.
Diese AGB sind Bestandteil jedes Angebots.

§4 Leistungserbringung

Die Leistungen werden gemäß dem im Angebot definierten Umfang erbracht. Eine Erfolgsgarantie wird nicht geschuldet.
Die Verantwortung für die Umsetzung von Maßnahmen liegt beim Auftraggeber.

Bei dauerhafter Verhinderung des Auftragnehmers aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit) wird das Projekt anteilig nach erbrachten Leistungen abgerechnet. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

§5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

Die Vergütung erfolgt gemäß Angebot als Fixpreis. Der Paketpreis basiert auf dem vereinbarten Leistungsumfang. Zeichnet sich im Verlauf ab, dass der tatsächliche Aufwand den vereinbarten Rahmen um mehr als 20 % überschreitet, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich. Gründe und weiteres Vorgehen werden transparent abgestimmt.

Sofern nicht anders vereinbart:

  • Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Einstiegsphase und Übergabe der Ergebnisdokumentation
  • Zahlungsziel: 10 Tage nach Rechnungsstellung

Nach Ablauf des Zahlungsziels befindet sich der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.

§6 Reisekosten

Reisekosten werden – sofern vorhanden – gemäß den Reisekostenrichtlinien des Auftraggebers abgerechnet.
Privatübernachtungen werden pauschal mit 50€ angesetzt.

Andernfalls gilt:

  • PKW: 0,40 € pro km
  • Übernachtung: nach Beleg

§7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Ansprechpartner und Zugänge rechtzeitig zur Verfügung stehen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung gehen nicht zu Lasten des Auftragnehmers.

§8 Terminverschiebung und Stornierung

Vereinbarte Termine sind verbindlich. Bei Verschiebung oder Absage durch den Auftraggeber wird der Auftragnehmer versuchen, einen Ersatztermin zu ermöglichen. Sofern kurzfristige Absagen zu wirtschaftlichen Ausfällen führen, ist der Auftragnehmer berechtigt, folgende Pauschalen in Rechnung zu stellen, sofern kein anderweitiger Ersatzauftrag für den betreffenden Zeitraum möglich ist:

  • Absage bis 10 Werktage vor Termin: kostenfrei
  • 5–10 Werktage vor Termin: 50 % der vereinbarten Vergütung
  • unter 5 Werktagen: 100 % der vereinbarten Vergütung

Bereits erbrachte Leistungen werden in jedem Fall berechnet.

§9 Vertraulichkeit

Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Dies gilt insbesondere für interne Unternehmensdaten, Prozesse und personenbezogene Informationen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Erkenntnisse, Strukturen und Erfahrungen aus der Zusammenarbeit in anonymisierter und nicht auf den Auftraggeber rückführbarer Form für eigene Zwecke zu nutzen, insbesondere für Vorträge, Veröffentlichungen und die Akquisition neuer Aufträge.

§10 Nutzungsrechte

Der Auftraggeber erhält alle Rechte an den im Rahmen dieses Auftrags erstellten Analysen und Ergebnissen. Dazu zählen nicht die vom Auftragnehmer im Zuge der Leistungserbringung eingesetzten eigenen Erfahrungen, Konzepte, Urheberrechte und Know-how. Eine Weitergabe an Dritte oder kommerzielle Nutzung bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftragnehmers.

§11 Haftung

Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

§12 Einsatz digitaler Tools

Die Dokumentation erfolgt u.a. über digitale Tools wie beispielsweise miro.com und Langdock. Der Auftraggeber stellt sicher, dass keine personenbezogenen Daten ohne rechtliche Grundlage in die genutzten Tools eingebracht werden. Soweit im Rahmen der Zusammenarbeit personenbezogene Daten verarbeitet werden, klären die Parteien vor Projektbeginn, ob der Abschluss eines Auftragsverarbeitungsvertrags (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO erforderlich ist.

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.